Rechtsprechung
RG, 03.11.1905 - Rep. III. 269/05 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kommt einem Handlungsagenten für seine Provisionsforderung das Vorrecht nach § 61 Ziff. 1 K.O. zu?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 62, 229
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.05.1969 - III ZR 172/68
Zivilrechtsweg und Konkursvorrecht bei Darlehen der öffentlichen Hand
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.10.1953 - IV ZR 31/53
Rechtsmittel
Rechtsprechung und Schrifttum vertreten einhellig die Meinung, dass dementsprechend das geltende Recht eine Zuerkennung von Vorrechten über den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 61 KO hinaus nicht gestatte (RGZ 62, 229 [231]; 102, 70 [72]; RArbGE 10, 6 [12]; Jaeger Komm. § 61, 1, Lehrb. S. 64). - BGH, 29.05.1969 - III ZR 116/68
- BGH, 25.05.1955 - VI ZR 78/54 Der sich Verdingende müsse durch die Übernahme der Verpflichtung, seine Dienste ausschließlich oder doch hauptsächlich dem Dienstberechtigten zu leisten, seine Selbständigkeit in größerem oder geringerem Umfange aufgeben, auf die freie Verfügung über seine Zeit und Arbeitskraft zugunsten des Dienstberechtigten mehr oder weniger verzichten, sich in den Geschäftsbetrieb des Dienstberechtigten einordnen; auch die wirtschaftliche Abhängigkeit könne von Bedeutung sein, wenn sich durch sie die persönliche Abhängigkeit stärker auspräge (RGZ 62, 229 [231]; RG JW 1927, 848 [849]; RGZ 120, 300 [302]; RAG 7, 166 [170/171]; 17, 139 [141]; 26, 18 [23/24]; RAG JW 1931, 3152).